Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten u. a. die wesentlichen Regelungen für den Umgang und die Nutzung der Homepage von der Villabremen GmbH, Sprachreisen, Neuenlander Straße 28b, 28199 Bremen (im Folgenden: Villabremen) und allen Besuchern bei Rechtsgeschäften und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem jeweiligen Besucher und Villabremen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Besuchers finden keine Anwendung.
§ 1 Nutzung der Homepage
- a) Besucher
Ein „Besucher“ (die weibliche Form ist der männlichen Form gleichgestellt, lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt) ist ein unangemeldeter und uneingeloggter Besucher der Webseite von Villabremen. „Besucher“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen und juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die die Homepage von Villabremen besuchen bzw. zur Information oder zur Anbahnung oder zum Abschluss von Verträgen verwenden.
- b) Geltungsbereich
Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Besucher und Villabremen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- c) Funktionsfähigkeit der Webseite
Besucher von Villabremen dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Skripts in Verbindung mit der Nutzung der Webseite von Villabremen verwenden, die das Funktionieren der Webseite stören können. Besucher dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur der Villabremen-Webseite zur Folge haben können.
- d) Beendigung der Netzwerknutzungsvereinbarung
Der Besucher kann die Netzwerknutzungsvereinbarung jederzeit kündigen. Zur Kündigung genügt eine entsprechende Erklärung in Textform an:
Villabremen GmbH Sprachreisen
Gartenallee 34
28359 Bremen
Telefon: 0176 / 28547827
Telefon: 0421 / 16767670
Telefax: 0421 / 68459767
info@villabremen.de
Villabremen kann die Netzwerknutzungsvereinbarung jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- e) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzgl. der Nutzung der Webseite
Villabremen hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen um Regelungen für die Nutzung, beispielsweise etwaig neu eingeführte zusätzliche Informationen, zu ergänzen.
§ 2 Abschluss des Reisevertrages
a)
Die Anmeldung zu den vom Besucher gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – bei Villabremen oder mit dem von Villabremen bereit gestellten Online-Anmeldeformular. Mit der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung über die vom Besucher gewünschten Reiseleistungen durch Villabremen an den Besucher (unter der vom Besucher angegebenen Anschrift oder E-Mailadresse) kommt der Reisevertrag zwischen dem Besucher und Villabremen zustande. Bei Internetbuchungen bestätigt Villabremen den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege.
Nach Reisevertragsschluss ist der Besucher „Vertragspartner“ (die weibliche Form ist der männlichen Form gleichgestellt, lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt) im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.
Änderungs- und Ergänzungswünsche zu den im Prospekt oder im Internet beschriebenen Reisen und Reiseleistungen sowie zu den Reisebedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch Villabremen im Rahmen der Reisebestätigung ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
- b) Fälligkeit
Anzahlung i.H.v. 30 % des Reisepreises ist 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, zur Zahlung fällig.
Der vollständige Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Versicherungsprämien sind Bestandteil des Reisepreises.
Bei Reiseverträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich Villabremen ein Rücktrittsrecht gem. § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten hat. In diesem Fall ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlichen Rechnungsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei Villabremen.
c)
Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung behält sich Villabremen nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den pauschalierten Stornosätzen nach § 4 c) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
- d) Preisänderungen
Villabremen behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Preise zu erklären. Eine solche Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Vertragspartner berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit Villabremen in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Vertragspartner anzubieten. Der Vertragspartner hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch Villabremen dieser gegenüber geltend zu machen.
- e) Preisanpassung
Villabremen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren wie folgt zu ändern:
- Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Villabremen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöhen:
– Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Villabremen vom Vertragspartner den Erhöhungsbetrag verlangen.
– In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Förderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Villabremen vom Vertragspartner verlangen.
– Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- Flughafengebühren, gegenüber Villabremen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und den vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Villabremen nicht vorhersehbar waren.
§ 3 Änderungen
- a) Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. aus der Darstellung auf der Homepage von Villabremen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von Villabremen. Die Leistungsbeschreibungen in Katalogen anderer Anbiete oder auch andere Homepages, d. h. nicht auf der Homepage von Villabremen, sind für Villabremen nicht verbindlich.
- b) Leistungsänderung
Villabremen behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen zu erklären.
- c) Änderung wesentlicher Reiseleistungen
Villabremen behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abweichen, zu erklären, wenn diese Änderungen nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Villabremen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Villabremen wird den Vertragspartner über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren.
§ 4 Rücktritt
- a) Rücktrittsrecht und Rücktrittserklärung
Der Vertragspartner kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Villabremen. Dem Vertragspartner wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
- b) Ersatzanspruch von Villabremen
Tritt der Vertragspartner vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, so kann Villabremen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendung von Villabremen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Aufwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
- c) Entschädigung
Villabremen hat im Falle eines Rücktritts des Vertragspartners ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gem. § 651h BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistungen. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
Villabremen kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung des § 651h III BGB pauschalieren. Die pauschalierten Entschädigungssätze betragen:
Bei eigener Anreise:
– bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
– 29. Tag bis 22 Tage vor Reisebeginn 35 %
– 21. Tag bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 %
– 14. Tag bis 10 Tage vor Reisebeginn 55 %
– 9. Tag bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 %
– 6. Tag bis 3 Tage vor Reisebeginn 80 %
– 2. Tag bis Reiseantritt, oder bei Nichtantritt der Reise 85 %
des Reisepreises.
Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, Villabremen nachzuweisen, dass Villabremen kein oder wesentlich geringer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
- d)
Im Falle eines Nichtantrittes der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung oder bei Nicht-Inanspruchnahme einzelner Reiseleistung bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Villabremen wird sich jedoch bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen zu erstatten. Sofern nicht in Anspruch genommene Leistungen gegenüber Villabremen erstattet werden, wird eine solche Erstattung seitens Villabremen auch an den Vertragspartner erfolgen.
§ 5 Ersatzpersonen
Bis zwei Wochen vor Reisebeginn kann der Vertragspartner verlangen, dass statt der angemeldeten Person eine dritte Person an der Reise teilnimmt. Villabremen kann dem Eintritt einer dritten Person widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen, insbesondere dem für die jeweilige Reiseleistung seitens Villabremen geforderten Sprachniveau oder dem Altersniveau der jeweiligen Zielgruppe einer seitens Villabremen angebotenen Reiseleistung, nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet Villabremen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 Euro pro Person. Soweit durch den Personenwechsel noch weitere Kosten, insbesondere bei Flugleistungen, anfallen, werden diese gesondert berechnet. Diesbezüglich bleibt es dem Vertragspartner unbenommen, Villabremen nachzuweisen, dass Villabremen keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, haftet diese bzw. ihre gesetzlichen Vertreter und der ursprüngliche Vertragspartner Villabremen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der 3. Person entstehenden Mehrkosten.
§ 6 Rücktritt/Kündigung durch Villabremen
- a) Bis 30 Tage vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung) besteht spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde, ein Rücktrittsrechts vom geschlossenen Reisevertrag zugunsten Villabremens. In jedem Fall ist Villabremen verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Vertragspartner erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
- b) Kündigung nach Antritt der Reise
Villabremen erwartet, dass die Person, die von Villabremen angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt, die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte die Person, welche die Reiseleistung in Anspruch nimmt, gegen die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes verstoßen und sich vertragswidrig verhalten, kann Villabremen die Person, die die von Villabremen angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt, nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall von der weiteren Reise ausschließen. Das gleiche gilt auch, wenn die mitreisende Person das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, wenn der Vertragspartner trotz Mahnungen und Fristsetzungen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie beispielsweise vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Durch eine solche Kündigung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Kündigt Villabremen aus einem der genannten Gründe, behält Villabremen den Anspruch auf den gesamten Reisepreis. Villabremen hat sich nur den Wert ersparter Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeit der Reiseleistung anrechnen zu lassen.
§ 7 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a)
Villabremen wird Staatsangehörigen eines Staats der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten der Person des Kunden und evtl. Mitreisenden (wie beispielsweise doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
b)
Die Person, welche die Leistungen von Villabremen in Anspruch nimmt, ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten der Person, welche die Leistungen von Villabremen in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn Villabremen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
c)
Villabremen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung oder den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatische Vertretung, wenn die Person, welche die Leistung von Villabremen in Anspruch nimmt, Villabremen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Villabremen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
d)
Villabremen wird über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Profilaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Darüber hinaus wird eine Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt bzw. einem Tropeninstitut empfohlen.
§ 8 Abhilferecht von Villabremen
a)
Die Person, welche die seitens Villabremen angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt sowie der Vertragspartner sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
b)
Die Person, welche die seitens Villabremen angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt, ist insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen im Rahmen einer Mängelanzeige unverzüglich an die ihr mit den Reiseunterlagen bekanntgegebenen Kontaktpersonen mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Im Falle eines Ausbleibens einer solchen Mängelanzeige bei der entsprechenden Kontaktperson kann dies zur Folge haben, dass für mögliche Mängel keine entsprechenden Ansprüche, wie beispielsweise Minderung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden können, nach. § 651 n BGB.
- c) Kündigungsrecht nach § 651 e BGB
Eine Kündigung des Reisevertrages gem. § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Villabremen eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt wurde, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von Villabremen verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Abhilfe Richtlinien gem. § 651 k BGB.
- d) Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Villabremen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen:
e) Beistandspflicht des Veranstalters
Befindet sich der Reisende Person im Fall des § 651 k Absatz 4 oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten, hat der Reiseveranstalter ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewahren. Detaillierte Beistand Pflichte in § 651 q BGB
Villabremen GmbH Sprachreisen
Gartenallee 34
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Telefon: 0176 / 28547827
Telefon: 0421 / 16767670
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Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus §§ 651 c III, 651 d, 651 e III und IV BGB geltend gemacht werden.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Villabremen direkt unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften legen regelmäßig Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen und bei verspäteter Auslieferung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
§ 9 Verjährung und Haftung
a)
Ansprüche des Reisenden nach § 651 c bis § 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Villabremen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Villabremen beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Villabremen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Villabremen beruhen.
b)
Die übrigen Ansprüche nach dem § 651 c bis § 651 f BGB verjähren in einem Jahr.
c)
Die Verjährung nach § 9 a) und b) beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
- d) Haftung
Villabremen, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften bei fahrlässig verursachten Schäden insofern, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Die wesentlichen Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit haftet Villabremen nur, sofern Sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Villabremen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Villabremen beruhen sowie für sonstige Schäden, die von einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Villabremen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtversicherung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Villabremen beruhen.
e)
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme von ausdrücklichen Garantien durch Villabremen.
§ 10 Versicherungen
Versicherungen sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Reisepreises. Es gibt zwei Versicherung die zu einer Sprachreise passen:
Reisekrankenversicherung
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Villabremen hat mehrere Anbieter verglichen und ist in der Lage, konkrete Versicherung den Reisenden zu empfehlen. Diese Empfehlungen werden in der entsprechenden Broschüre dargestellt, mit den Links für den direkten Abschluss. Den Abschluss der Versicherung macht der Reisende direkt, Villabremen agiert weder als Vermittler noch als Makler.
§ 11 Hinweis der Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderung im internationalen Luftverkehr unterliegen im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck oder der Zerstörung des Verlustes oder der Beschädigung des Reisegepäcks den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.villabremen.de unter dem Stichwort „Kundeninfo“.
§ 12 Abtretungsverbot
Jegliche Abtretungen von Ansprüchen des Vertragspartner bzw. der Person, welche die seitens Villabremen angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt, gegen Villabremen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihm abgetreten haben. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
§ 13 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur berechtigt, wenn die Forderungen gegenüber Villabremen unbestritten ist, das Bestehen dieser Forderung im Rechtsstreit festgestellt wurde oder ein solcher Rechtsstreit entscheidungsreif ist.
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Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, in dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer, die Waren (die letzte Ware) in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Villabremen GmbH Sprachreisen
Gartenalle 34
28359 Bremen
Telefon: 0176 / 28547827
Telefon: 0421 / 16767670
Telefax: 0421 / 68459767
info@villabremen.de
Mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dazu das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es auch, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angeboten, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, in dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
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Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Villabremen GmbH Sprachreisen, Neuenlander Straße 28b, 28199 Bremen, E-Mail: info@villabremen.de [hier ist der Name, die Anschrift und ggf. die Telefaxnummer und E-Mailadresse des Unternehmens durch den Unternehmen einzufügen]:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*), die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Zutreffendes streichen
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§ 14 Nutzung von Bildern und Filmen, auch bei Minderjährigen
Mit dem Abschluss des Reisevertrages erteilt die Person bzw. ihre gesetzlichen Erziehungsberechtigten – sofern die Person noch nicht voll geschäftsfähig ist – ihre ausdrückliche Zustimmung, dass während der Reise vom Reiseveranstalter oder beauftragten Dritten aufgenommene Fotografien/digitale Bilddaten/Filmaufnahmen, auf den der Reiseteilnehmer zu erkennen ist, von Villabremen zu eigenen Werbezwecken (beispielsweise in Katalogen, Flyern, Werbespots, Internetwerbung) genutzt werden dürfen. Die Erziehungsberechtigten erteilen ihre Zustimmung dazu, dass der Reiseteilnehmer diese Einverständniserklärung abgeben darf. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, bei der Verwendung der Bilddokumente die Persönlichkeitsrechte des Reiseteilnehmers zu wahren und keine Aufnahmen zu verwenden, die geeignet sind, das Ansehen und/oder die Intimsphäre des Reiseteilnehmers zu verletzten. Die Erziehungsberechtigten und der Reiseteilnehmer können ihre Zustimmung jederzeit schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Buchungs- oder Kundennummer widerrufen.
§ 15 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebene Ansprüche sachlich und örtlich der Gerichtsstand von Villabremen.
Sollten Vertragspartner ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Villabremen vereinbart.
§ 16 Schriftform
Sämtliche Änderungen, die im Rahmen des mit Villabremen zu schließenden Nutzungsvertrages beziehungsweise geschlossene Reiseverträge übermittelt werden, bedürfen der Schriftform. Änderungen dieser Schriftformvereinbarung bedürfen ebenfalls der Schriftform.
§ 17 Anwendbares Recht
Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG) des Kollisionsrechts Anwendung.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Falls Sie Angebote per E-Mail versenden, muss dieser Text auch in der Angebots-E-Mail auftauchen.